13.06.2024

SuE-t@lk des Bundesfachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst

SuE-t@lk, 12. Juni 2024, © komba gewerkschaft
SuE-t@lk, 12. Juni 2024, © komba gewerkschaft

SuE-Beauftragte der komba Landesgewerkschaften diskutieren online (12. Juni 2024)unter anderem über einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch

Nachdem Jasmin Jessel, Fachbereichsreferentin der komba gewerkschaft mit ihrem Vortrag über den „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter – Anspruch und Wirklichkeit“ am Beispiel des Umsetzungstandes in Nordrhein-Westfalen den Meinungs- und Erfahrungsaustausch einleitete, berichteten die Landesbeauftragten über die Situation in ihren Bundesländern. Einig waren sich die Kolleg*innen, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruches eine bundeseinheitliche Regelung, wer zum Beispiel im Ganztag arbeiten soll, braucht. Nach Ansicht der komba gewerkschaft und der Diskussionsteilnehmer*innen können dies grundsätzlich nur pädagogische Fachkräfte sowie weitere pädagogische oder therapeutische Berufsgruppen sein.

Um das Ziel des Rechtsanspruches – die Schaffung von bundeseinheitlich gleichen Bildungschancen für Kinder - zu erreichen, muss die Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung im Fokus des Ausbaus stehen und dabei muss es bundeseinheitliche Mindeststandards geben.

Teilgenommen haben unter anderem die Kolleg*innen aus den komba Landesgewerkschaften Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen und NRW.

 

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